Kündigungsfristen sind unabhängig vom Alter

Montag, März 8, 2010
By Becker Stiftung

“Bei der Berechnung der Kündigungsfristen muss künftig gleiches Recht für jüngere und für ältere Arbeitnehmer gelten. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden (Az.: C-555/07).

BGB-Regelung Die Kündigungsfristen sind in Paragraf 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Danach gilt: Je länger Arbeitnehmer einem Betrieb angehören, desto länger sind ihre Kündigungsfristen. Für einen Beschäftigten, der beispielsweise mehr als zehn, aber weniger als zwölf Jahre bei einer Firma tätig ist, gilt – soweit im Tarifvertrag nichts anderes festgelegt ist – eine viermonatige Kündigungsfrist. Bei mehr als zwölf Beschäftigungsjahren sind es fünf Monate. Juristisch infrage steht aber folgender Satz aus dem Gesetzestext: “Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers [...]”

Quelle: www.rp-online.de, 08. März 2010

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